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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) kommt

09. Oktober 2024

Haben Sie schon von der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) gehört? Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ab November des Jahres 2024 zugeteilt. Wir erklären Ihnen im Folgenden, worum es dabei geht.

Wer bekommt eine W-IdNr.?

Die neue W-IdNr. erhalten sämtliche natürliche und juristische Personen, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Das betrifft Unternehmen aller Rechtsformen, Einzelunternehmer, Freiberufler und ähnliche Gewerbetreibende. Wer mehreren unterschiedlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgeht, dem werden entsprechend mehrere separate W-IdNrn. zugeteilt.

Wieso wird die W-IdNr. eingeführt?

Die W-IdNr. ersetzt aktuell weder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) noch andere Identifikationsnummern. Stattdessen wird sie parallel dazu verwendet. In Zukunft könnte sie jedoch dazu beitragen, bestehende Nummern abzulösen und damit die Verwaltung zu vereinfachen.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist besonders für den Handel innerhalb der Europäischen Union relevant. Sie wird von Unternehmen genutzt, die Waren oder Dienstleistungen grenzüberschreitend in der EU anbieten. Die W-IdNr. hingegen ist für alle Unternehmen und wirtschaftlich tätigen Personen in Deutschland gedacht und hat vor allem steuerliche Funktionen innerhalb Deutschlands.

Auch wenn die Einführung der W-IdNr. eine zusätzliche Nummer darstellt, soll sie langfristig Bürokratie abbauen. Denn die W-IdNr. dient hauptsächlich dem Steuerverfahren, wird jedoch auch im neuen Unternehmensbasisdatenregister eingesetzt. Dieses Register fungiert als zentrale Plattform für behördenübergreifende Unternehmensstammdaten. Dank der einheitlichen W-IdNr. können Unternehmen ihre Stammdaten zukünftig nur einmal melden – mehrfache Meldungen an verschiedene Register entfallen somit vollständig. Auch der Datenaustausch zwischen Behörden wird auf diese Weise erheblich vereinfacht.

Muss die W-IdNr. beantragt werden?

Nein, die W-IdNr. wird automatisch zugeteilt. Neugründer erhalten sie im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens. Bestehende Unternehmen bekommen die Nummer ab November 2024 bis voraussichtlich 2026 automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern zugesandt. Eine separate Beantragung ist nicht notwendig.

Ausführliche Informationen finden sie auf der Homepage des BZSt. Das komplette Gesetz zum Nachlesen finden Sie in der Abgabenordnung (AO) § 139a bis 139d.