VoP in Sage 100: Diese Einstellung für Empfängerüberprüfung bei SEPA-Zahlungen sollten sie vornehmen
Ab Oktober 2025 müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung.
Sage erstellt bei Überweisungen eine SEPA-xml-Datei. Diese Datei selbst enthält keine Info, ob die Empfängerprüfung gemacht werden soll oder nicht.
VoP in Sammel- vs. Einzelüberweisungen
Der Kunde kann in der Regel bei der Banksoftware einstellen, ob die VoP-Prüfung stattfindet. Es gibt einen Bericht von der Bank, ob die Namen gepasst haben oder nicht.
- Einzelüberweisungen: Hier kann die Bank die Empfängerprüfung verlangen → dann wird der Name geprüft.
- Sammelüberweisungen: Hier kann die Prüfung abschaltet werden, damit nicht gleich eine ganze Sammelüberweisung platzt, nur weil ein Name nicht 100% übereinstimmt.
Was sie jetzt unbedingt in der Sage 100 Rewe im Zahlungsverkehr einstellen sollten
Nehmen Sie hier folgende Einstellung vor: Grundlagenmenü > Zahlungsverkehr > Einstellungen > Matchcode auf "1. Zeile Name Adresse".
Achtung! Es kann sein, dass einzelne Zahlungen abgelehnt werden, da "Namen1" für die SEPA-xml von Sage eingekürzt wird – die Bank erstellt hierzu aber einen Statusreport.
Wie ein VoP-Statusreport aussehen könnte:
Die Bank führt VoP oder auch die Empfängerüberprüfung, nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das Ergebnis folgt einem Ampelsystem mit den Ergebnissen:
- Übereinstimmung (Match): grüne Ampel
- Mit Abweichungen (Close-Match): gelbe Ampel
(mit Rückgabe des korrekten Empfängernamens) - Keine Übereinstimmung (No-Match): rote Ampel
(ohne Rückgabe des korrekten Empfängernamens)
Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten. Wie streng die Banken bei Close-Match und No-Match vorgehen, entscheiden diese selbst.
Im Einzelnen könnte das für Sie bedeuten:
- Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet die Bank.
- Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung (No-Match) haften Sie.
- Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen (Close-Match) haften Sie.
- Wenn Sie bei einer Sammelüberweisung auf die VoP-Prüfung verzichten (Opt-out) haften Sie.