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Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens einmal im Jahr eine Stichtagsinventur durchgeführt werden muss. Diese Inventur wird meistens zum Schluss eines Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres durchgeführt und muss innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Mit dem folgenden Dokument möchten wir Ihnen den Inventurablauf in der Sage 100 erleichtern:

Inventur in der Sage 100

Außerdem erhalten Sie auch wichtige Informationen zu abgewiesenen Zähllisten und der Archivierung der Inventurübernahme.
Mit unserem Zusatzmodul „Erweiterte Inventursortierung“ haben Sie außerdem im Rahmen der Inventureröffnung die Möglichkeit, nach einem frei wählbaren Datenfeld des Artikelstamms Ihre Listen (Zählliste, Nachzählliste u.a.) zu sortieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Inventur!

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