Brexit - wie Sie Ihr Unternehmen darauf vorbereiten
Großbritannien hat die EU verlassen und die Brexit-Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2020. Nach diesem Datum werden Änderungen an wichtigen Prozessen wie Mehrwertsteuer und Zoll vorgenommen, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken können. Was müssen Sie in Ihrer Sage Software beachten?
Ihr Unternehmen kann jetzt Maßnahmen ergreifen, um sich auf die Änderungen am Ende der Übergangszeit vorzubereiten, wenn Großbritannien seine neuen Beziehungen zur EU aufnimmt. Nutzen Sie die Brexit-Checkliste der IHK’s, welche Unternehmern die einzelnen Handlungsfelder aufzeigt. Ab 1.1.2021 wird Großbritannien im Rahmen eines „harten Brexit“ aus der EU ausscheiden.
Wenn Sie als Anwender der Sage 100 heute Kunden in Großbritannien haben, bedeutet das, dass Sie ab dem Austritt eine Reihe von Änderungen vornehmen müssen.
Neben den Einstellungen der Besteuerung im Kundenstamm, müssen Sie auch eine Zoll-Ausfuhrerklärung erstellen, bevor Sie Waren nach Großbritannien liefern können.
Großbritannien ist ab Januar 2021 ein „Drittland“, das, sofern kein Präferenzabkommen vereinbart wird, auch Einfuhrzölle auf Waren aus der EU erhebt. Selbst wenn ein solches Präferenzabkommen (wie mit der Schweiz oder der Türkei) vereinbart wird, muss dennoch jede Ausfuhr angemeldet und genehmigt werden. Für die Sage 100 Cloud/Office Line stehen ihnen zur Unterstützung der Zollformalitäten unsere Schnittstellen zur Software der Bex Components AG, Software-Spezialist für Export- und Zollmanagementsysteme, zur Verfügung:
- Ausfuhranmeldung mit der ATLAS-Schnittstelle
- Sanscreen-Schnittstelle (Sanktionslistenprüfung
- WuP-Schnittstelle zur Präferenzkalkulation
Müssen Sie als Unternehmen Langzeit-Lieferantenerklärungen für das Jahr 2021 erstellen/anfordern dann sind Kunden bzw. Lieferantenn, die ihren Hauptsitz im Vereinigten Königreich haben, ausgenommen.
Ebenfalls dürfen Vormaterialien aus GB nicht mehr als Vormaterialien mit Ursprung in die Kalkulation einfließen. Daher könnte sich der präferenzielle Status Ihrer Ware ändern.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch Ihre automatisierten Prozesse (Stichwort: automatische Verlängerung von LLEs und LLEfKs).
Hier finden Sie unsere Brexit Hanlungsanweisungen Genesys!
Innerhalb der Sage 100 Cloud/Office Line ist die Besteuerungsart im Kundenstamm zum Austrittstermin auf die für Drittländer vorgesehene Einstellung „Export“ umzustellen.
Damit erfolgen die Buchungen von Belegen auf einen Steuercode, der nicht mehr zum Ausweis auf der zusammenfassenden Meldung führt. Somit werden auch die Umsatzsteueridentifikationsnummern beginnend mit “GB” obsolet und sind stichtagsbezogen aus den GB-Kontokorrenten zu entfernen, da dieses Merkmal der Unternehmereigenschaft nur im Unionsrecht eine Funktion hat. Sofern in den Kontokorrentstammdaten unterschiedliche Sammelkonten hinterlegt wurden, die die Forderungs- bzw. Verbindlichkeitssalden nach Gebieten differenzieren, sind in diesen Fällen neue Kunden bzw. Lieferanten anzulegen, da bereits gebuchte Sammelkonten nachträglich nicht mehr geändert werden können.